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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sternzeit® Media GmbH
Stand: August 2009
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien durch die Sternzeit® Media GmbH (im Folgenden "Sternzeit® Media" genannt) für einen Werbetreibenden oder sonstige Interessenten (im Folgenden "Auftraggeber" genannt)
1.2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sternzeit® Media.
1.3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, wird ausdrücklich widersprochen.
2. Werbeauftrag
2.1.Der Werbeauftrag hat die Einschaltung vom Werbemitteln des Auftraggebers zum Zwecke der Verbreitung in Online-Medien durch Sternzeit® Media zum Inhalt.
3. Vertragsschluss
3.1.
Der Vertrag kann einzelne oder mehrere Werbeaufträge zum Gegenstand haben.
3.2.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Sternzeit® Media oder durch Schaltung des (ersten) Werbeauftrags zustande.
3.3.
Wird der Werbeauftrag durch eine Werbeagentur erteilt, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Stornierung von Aufträgen
4.1. Die Stornierung von Werbeaufträgen durch den Auftraggeber hat
schriftlich zu erfolgen.
4.2. Sternzeit® Media erhält im Falle der Stornierung eine Ausfallpauschale. Diese Ausfallpauschale beträgt
– 25 % des gesamtem Schaltvolumens bei Stornierungen bis 2 Wochen vor
Schaltungsbeginn.
– 50 % bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn.
– 100 % bei Stornierungen, die während der Kampagnenlaufzeit beginnen.
4.3. Die Ausfallpauschale wird mit der Stornierung fällig.
5. Leistungsumfang von Sternzeit® Media
5.1.
Sternzeit® Media wird die Banner in dem vom Auftraggeber gebuchten Umfang schalten.
5.2.
Der Auftraggeber erkennt an, dass Sternzeit® Media keine Garantie für die vollständige Erbringung der Leistung übernehmen kann. Nicht oder nur teilweise Erbrachte Leistungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber durch Gutschrift oder Nachlieferung ausgeglichen.
5.3.
Wird das Banner auf einem nicht von Sternzeit® Media betreuten Server abgelegt und durch einen Link auf der gebuchten Werbefläche von diesem Server abgerufen (Redirect), beschränkt sich der Leistungsumfang von Sternzeit® Media darauf, den vom Auftraggeber angegebenen Link in das Ad-Managementsystem einzustellen.
5.3.1.
Als Werbeeinblendungen werden in diesem Fall die Anfragen beim Ad-Managementsystem von Sternzeit® Media berechnet.
5.3.2.
Das Einstellen oder Austauschen des Banners unter dem angegebenen Link auf dem nicht von Sternzeit® Media betreuten Server obliegt allein dem Auftraggeber. Insbesondere bestehen für Sternzeit® Media keine Überprüfungs- oder Hinweispflichten.
6. Werbemittel
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Werbemittel als solche kenntlich gemacht werden und Sternzeit® Media berechtigt ist, einen entsprechenden Hinweis bei der Schaltung des Werbemittels zu platzieren.
7. Datenlieferung
7.1.
Der Auftraggeber hat die Werbemittel vollständig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern, und zwar
– bis spätestens drei (3) Werktage vor Schaltungsbeginn bei animierten Gifs und im Falle des Redirect
– bis spätestens fünf (5) Werktage vor Schaltungsbeginn bei allen anderen Formaten.
7.2.
Macht der Auftraggeber nach Anlieferung, aber vor Schaltung der Werbemittel Änderungswünsche in Bezug auf
– den Zeitpunkt oder die Dauer der Schaltung oder
– den Austausch des Banners
geltend, wird Sternzeit® Media diesen Änderungswünschen nach Möglichkeit nachkommen, sofern die Änderungswünsche schriftlich bei Sternzeit® Media eingegangen sind und kein unzumutbarer Mehraufwand oder Schaden durch Leerstand bei Sternzeit® Media entsteht.
7.3.
Sternzeit® Media ist bei
– nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels,
– verspäteter Anlieferung des Werbemittels, nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet.
7.4.
Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen angeliefert, fordert Sternzeit® Media Ersatz an. Dies gilt für vom Auftraggeber genannten Internetadressen, auf die das Werbemittel verweisen soll, entsprechend.
7.5.
Sternzeit® Media ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen formal zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels auf den Medien von Sternzeit® Media erforderlich oder ratsam ist.
8. Platzierungsangaben
8.1.
Die Platzierung der Werbemittel wird von Auftraggeber und Sternzeit® Media einvernehmlich vorgenommen.
8.2.
Liegt kein konkreter Platzierungswunsch des Auftraggebers vor, erfolgt die Platzierung durch Sternzeit® Media im Rahmen des zum Zwecke der Verbreitung von Werbemitteln in Online-Medien Verkehrsüblichen.
8.3.
Ist der Platzierungswunsch des Auftraggebers nicht herstell- oder durchführbar, ist Sternzeit® Media berechtigt, die Platzierung im Rahmen des Verkehrsüblichen nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorzunehmen.
9. Ablehnungsbefugnis
Sternzeit® Media ist berechtigt, Werbeaufträge abzulehnen oder bereits geschaltete Werbemittel zurückzuziehen, wenn deren Inhalt oder der Inhalt der mit den Werbemitteln verbundenen Seiten gegen geltende Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für Sternzeit® Media aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
10. Gewährleistung
10.1.
Sternzeit® Media gewährleistet die Wiedergabe des Werbemittels nach dem für die Verbreitung von Werbemitteln in Online-Medien üblichen Stand von Wissenschaft und Technik.
10.2.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die fehlerfreie Darstellung der Werbemittel in Online-Medien nicht allein von den Leistungen von Sternzeit® Media abhängt. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass eine Gewährleistungspflicht von Sternzeit® Media nicht besteht, wenn
– Nutzer eine nicht geeignete oder veraltete Darstellungssoftware und/oder Hardware verwenden,
– beim Internet-Provider oder sonstigen Online-Diensten der Nutzer oder des Auftraggebers technische Störungen, insbesondere Rechnerausfall, auftreten,
– eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber vorliegt,
– unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern von Internet-Providern und sonstigen Online-Diensten bereitgehalten werden, und hierdurch die Darstellung der Werbemittel beeinträchtigt wird.
10.3.
Dem Auftraggeber ist ebenfalls bekannt, dass es auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zum Ausfall des Servers oder des von Sternzeit® Media genutzten Ad-Servers kommen kann, z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten. Sternzeit® Media wird sich stets bemühen, den Umfang diese Ausfälle so gering wie möglich zu halten. Der Auftraggeber erkennt an, dass ein Ausfall von bis zu 24 Stunden pro Monat nicht als
Mangel bei der Darstellung der Werbemittel gilt. Derartige Ausfälle werden in Absprache mit dem Auftraggeber durch Gutschrift oder Nachlieferung ersetzt.
11. Mängelrüge
11.1.
Das geschaltete Werbemittel ist vom Auftraggeber unverzüglich nach dem vereinbarten Schaltungsbeginn zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der Mitteilung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
11.2.
Der Auftraggeber wird Sternzeit® Media dazu aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Werbemittel erneut für die Dauer der mangelhaften Darstellung in mangelfreier Form zu schalten. Sternzeit® Media ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
11.3.
Lässt Sternzeit® Media die Frist verstreichen oder ist auch die zweite Nachbesserung mangelhaft, ist der Auftraggeber zur Zahlungsminderung oder zur Rückgängigmachung des Auftrags berechtigt.
11.4.
Unterbleibt die Mängelrüge, gilt das Werbemittel als mängelfrei. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.
12. Freiheit von Rechten Dritter
12.1.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller zur Platzierung der Werbemittel erforderlichen Rechte ist.
12.2.
Der Auftraggeber stellt Sternzeit® Media in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger Rechte und gesetzlicher Bestimmungen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten notwendiger
Rechtsverteidigung.
12.3.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sternzeit® Media mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber nach Treu und Glauben zumutbar ist.
12.4.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend in Bezug auf die Inhalte der mit den Werbemitteln des Auftraggebers verbundenen Seiten.
13. Haftung
13.1.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Sternzeit® Media als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt ausdrücklich auch für eine etwaige außervertragliche Haftung
von Sternzeit® Media. Hingegen gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
13.2.
Nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entfernte Mangelfolgeschäden sind von der Haftung gänzlich ausgenommen.
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